Datenschutz
Technische und organisatorische Maßnahmen
Diese Übersicht nach Art. 32 DSGVO beschreibt, mit welchen Maßnahmen wir personenbezogene Daten auf der AEVO-Lernplattform schützen. Sie kann Schulen, Bildungsträgern und Ausbildungsbetrieben als Anlage zu einem Auftragsverarbeitungsvertrag dienen.
1. Vertraulichkeit — Zutrittskontrolle
- Es werden keine eigenen Server betrieben. Verarbeitung erfolgt ausschließlich in zertifizierten Rechenzentren unserer Dienstleister innerhalb der EU.
- Physische Sicherung der Rechenzentren durch die Betreiber: Zutrittskontrollsysteme, Videoüberwachung, Besucherprotokolle, 24/7-Bewachung.
- Arbeitsgeräte der Betreiberseite werden verschlossen aufbewahrt und sind nicht öffentlich zugänglich.
2. Vertraulichkeit — Zugangskontrolle
- Anmeldung ausschließlich über persönliche Konten mit Passwort, E-Mail-Login-Link oder Anmeldung über Google bzw. Apple.
- Passwörter werden nicht im Klartext gespeichert, sondern nur als kryptografischer Hash beim Authentifizierungsdienst.
- Neue Konten werden vor der Freischaltung durch einen Administrator geprüft; ohne Freigabe besteht kein Zugriff auf Konto- und Cloud-Funktionen.
- Administrative Zugänge sind auf einen kleinen, namentlich bekannten Personenkreis beschränkt und durch Mehr-Faktor-Anmeldung der eingesetzten Plattformen geschützt.
- Automatische Sitzungsablaufzeiten und Token-Erneuerung; Abmeldung löscht lokale Sitzungsdaten.
3. Vertraulichkeit — Zugriffskontrolle
- Rollenkonzept mit den Rollen „Nutzer“ und „Administrator“; Rollen werden in einer separaten Tabelle geführt und können nicht durch Nutzende selbst verändert werden.
- Datenbankseitige Zeilenschutzregeln (Row Level Security) stellen sicher, dass jede Person ausschließlich ihre eigenen Datensätze lesen und ändern kann.
- Administrative Leserechte bestehen nur für die zur Verwaltung erforderlichen Tabellen (Freigaben, Konten, Einwilligungen, Prüfungsprofile).
- Alle administrativen Aktionen (Freigabe, Ablehnung, Rollenänderung) werden mit Zeitpunkt, handelnder Person und betroffenem Konto protokolliert.
- Grundsatz der Datenminimierung: keine Erhebung von Gesundheits-, Bonitäts- oder Standortdaten.
4. Vertraulichkeit — Trennungskontrolle und Pseudonymisierung
- Mandantentrennung auf Datensatzebene über die Nutzerkennung; keine gemeinsamen Sammelkonten.
- Lernfortschritt wird über eine technische Nutzerkennung (UUID) zugeordnet, nicht über Klarnamen.
- Trennung von Produktiv- und Testumgebung; Testdaten werden nicht aus Produktivdaten abgeleitet.
5. Integrität — Weitergabe- und Eingabekontrolle
- Transportverschlüsselung mit TLS (HTTPS) für sämtliche Verbindungen zwischen Endgerät, Anwendung und Datenbank.
- Verschlüsselung der Daten im Ruhezustand (Encryption at Rest) auf Ebene des Datenbank- und Speicherdienstes.
- Keine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte zu Werbezwecken; kein Verkauf von Daten.
- Änderungen an Konten, Freigaben und Einwilligungen sind mit Zeitstempel nachvollziehbar.
- Einwilligungen (Datenschutz, AGB, Verzicht auf das Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten) werden revisionssicher mit Zeitpunkt, Version und Browserkennung protokolliert.
6. Verfügbarkeit und Belastbarkeit
- Automatische, regelmäßige Sicherungen der Datenbank durch den Plattformbetreiber mit Wiederherstellungsmöglichkeit (Point-in-Time-Recovery im Rahmen des gebuchten Tarifs).
- Redundante Infrastruktur, Lastverteilung und Auslieferung über ein Content Delivery Network.
- Schutz vor Überlastung durch Ratenbegrenzung der Authentifizierungs- und Schnittstellenaufrufe.
- Der Lernfortschritt wird zusätzlich lokal im Browser gehalten; ein kurzzeitiger Ausfall der Cloud führt nicht zum Verlust des Lernstands.
- Regelmäßige Aktualisierung der eingesetzten Softwarebibliotheken und Abhängigkeitsprüfungen auf bekannte Schwachstellen.
7. Verfahren zur Überprüfung und Bewertung
- Wiederkehrende Sicherheitsprüfungen der Datenbankregeln und Zugriffsrechte.
- Prüfung neuer Funktionen auf Datenschutzfolgen vor der Veröffentlichung (Privacy by Design und Privacy by Default).
- Meldeprozess für Datenschutzverletzungen: Bewertung unverzüglich nach Kenntnis, Meldung an die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden, Information betroffener Personen bei hohem Risiko.
- Löschkonzept: Konten und zugehörige Lerndaten werden auf Verlangen unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen gelöscht; Einwilligungsnachweise werden aufgrund der Nachweispflicht bis zu drei Jahre aufbewahrt.
8. Auftragskontrolle
- Mit allen eingesetzten Dienstleistern bestehen Verträge zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
- Auswahl der Dienstleister nach Sicherheitsniveau, Serverstandort und Zertifizierungen.
- Eine aktuelle Übersicht der Dienstleister findest du unter „Hosting & Auftragsverarbeitung“.
Schulen und Bildungsträger erhalten diese TOM auf Anfrage als unterschriebenes PDF zur Anlage an einen Auftragsverarbeitungsvertrag: info@aevo-erfolg.de.